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Raum-, Stadt- und Genehmigungsplanung steuern
regelmäßig die Inanspruchnahme von Bodenflächen. Im Zusammenhang
hiermit werden durch den Zuwachs an Gewerbe-, Siedlungs- und
Verkehrsflächen täglich Böden zerstört. Immer wieder unterliegt
der Bodenschutz in diesen Verfahren anderen Belangen. Deshalb muss der
Schutz des Bodens gerade beim Landverbrauch mit seinem nachhaltigen
Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einsetzen.
Wenn der Boden zukünftig in Abwägungsprozessen
angemessen gewichtet werden und gleichzeitig aber die stärkere
Beachtung dieses Schutzgutes nicht zur Lähmung der
Entscheidungsprozesse führen soll, werden für Planungen
verlässliche und sichere bodenschutzfachliche Aussagen benötigt.
Diese einfache aber notwendige Forderung ist noch nicht in
alltägliches Handeln umgesetzt. Sie setzt die Entwicklung von
wissenschaftlich-fachlich gut begründeten sowie anschaulichen und
nachvollziehbaren Maßstäben voraus, die aus dem Bodenschutzrecht
abgeleitet und einen Vergleich mit den Maßstäben anderer Fach- und
Rechtsdisziplinen zulassen müssen.
Da diese sich jedoch nicht isoliert im
bodenschutzfachlichen Umfeld entwickeln lassen, bedarf es einer
interaktiven Kommunikation mit allen planerisch Verantwortlichen. Hier
setzt die Fachgruppe Bodenschutzplanung an. Sie betrachtet ihre Arbeit
und deren bisherige Ergebnisse als Hilfestellung für die erfolgreiche
Einbindung des nachhaltigen Bodenschutzes in die
Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zukünftige
Arbeiten sollen den Umsetzungsprozess weiter
befördern.
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