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ABoAktionsplattform 
Bodenschutz 
(ABo)

 

eine Allianz der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft (DBG), des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling (ITVA) und des Bundesverbandes Boden (BVB)

Mit der sogenannten Mantelverordnung, dem Entwurf einer Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material, sollen eine neue Verordnung verabschiedet und zwei bestehenden Verordnungen novelliert werden. 

Die in der Aktionsplattform Bodenschutz (ABo) zusammengeschlossenen Bodenverbände haben sich in mehreren gemeinsamen Fachgesprächen mit den speziellen Anforderungen zur Begrenzung von organischem Kohlenstoff (TOC) im Entwurf für einen neuen § 12 b BBodSchV befasst, da es sich hierbei um eine übergreifende Fragestellung des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes handelt und daher eine gemeinsame Betroffenheit gegeben ist.

Die Verbände halten grundsätzlich die Differenzierung von Anforderungen für das Auf- und Einbringen in und unterhalb bzw. außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht für erforderlich und begrüßen die Struktur der neuen §§ 12, 12 a und 12 b. Auch die Einführung einer Regelung von TOC-Gehalten bei Verfüllungen in tieferen Bodenschichten wird ausdrücklich befürwortet. Der BVB und der ITVA werden sich – unabhängig von dieser gemeinsamen Stellungnahme - noch gesondert zu weiteren Sachverhalten der Mantelverordnung äußern. 

Zum abgestimmten Statement ....

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